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Immobilien - Bewerten

Anlässe zur Erstellung eines Gutachtens über den Verkehrswert/ Marktwert einer Immobilie gibt es viele.

Vermögensauseinandersetzung, Übertragung, Schenkung, Erbfall, Ehescheidung, steuerliche Zwecke, gerichtliche Auseinandersetzung sind einige Beispiele. Und Banken benötigen ein besonderes Beleihungswertgutachten. Bewertet werden regelmäßig landwirtschaftliche Flächen, Wald, unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Renditeobjekte sowie gewerblich genutzte Immobilien aller Art. Weiterhin sind die Rechte an Grundstücken, z.B. Wohnrechte, Wegerechte und natürlich das Erbbaurecht aber auch finanzielle Aspekte wie die Miethöhe oder Entschädigungsleistungen Gegenstand eines Gutachtens. Die Bewertung erfolgt anhand normierten Verfahren, dem Vergleichs–, Ertrags– und Sachwertverfahren. In der Regel werden zwei der Verfahren angewandt, eines zur Wertfindung und eines zur Wertüberprüfung.

Ein Vollgutachten ist in sich abgeschlossen und durchweg nachvollziehbar für Dritte. Ein Vollgutachten beinhaltet eine ausführliche Beschreibung des Bewertungsobjektes, eine umfangreiche Fotodokumentation und alle Dokumente der Wertfindung als Anlagen. Die Bearbeitung erfordert deshalb vollständige und aktuelle Unterlagen.


Ein Kurzgutachten kann erstellt werden wenn allen Beteiligten der Bewertungsgegenstand bekannt ist. Die Bearbeitung kann mit eingeschränkt vorhandenen oder älteren Unterlagen vorgenommen werden. Fehlende Informationen werden angenommen, die Beschreibung des Bewertungsobjektes erfolgt in Kurzform. Die Wertfindung wird in nachvollziehbarer Weise dokumentiert.


Eine Wertindikation eignet sich ausschließlich für interne Zwecke und kann auf Basis eingeschränkt validierbarer Informationen (mündliche Auskünfte, Unterlagen Dritter) erstellt werden. Fehlende Informationen werden angenommen.